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PKV

PKV oder gesetzlich? Fünf Fragen für Selbstständige

Die fünf Fragen, die ich mit Selbstständigen immer zuerst kläre: Kassenbeitrag, Beitrag im Alter, Familie, Gesundheit, Rückweg.

Porträt von André Creutz
Von André Creutz

Versicherungsexperte seit 2007 und Inhaber der Continentale-Geschäftsstelle Creutz

Veröffentlicht: 08.10.2026Lesezeit 4 minZuletzt geprüft am 08.10.2026 von André Creutz, Versicherungsexperte
Dreidimensionale Waage vor hellem Verlauf, Sinnbild für die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Auf einen Blick
  • Kassenbeitrag: Unter der Beitragsbemessungsgrenze ist der Bescheid vorläufig und wird nach dem Steuerbescheid angepasst, auch rückwirkend.
  • Beitrag im Alter: In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt er nicht vom Einkommen ab, auch nicht, wenn es sinkt. Er steigt nicht, weil Sie älter werden; Beitragsanpassungen bleiben möglich. Gesetzlich zahlen Sie auch im Alter nach Ihren Einnahmen; welche zählen, hängt vom Versichertenstatus ab.
  • Familie: Gesetzlich sind Kinder und Ehepartner mit geringem Einkommen oft beitragsfrei familienversichert; für Ehepartner gilt ab 2028 ein Zuschlag, mit Ausnahmen. Privat zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.
  • Gesundheit: Die PKV fragt im Antrag danach, die gesetzliche Kasse nicht.
  • Rückweg: Zurück in die gesetzliche Kasse geht es für Selbstständige nur in engen Ausnahmen, ab 55 praktisch ausgeschlossen.

Als Selbstständiger zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse einen vorläufigen Beitrag, solange er unter dem liegt. Endgültig wird er erst mit dem Steuerbescheid festgesetzt, auch .

Die Entscheidung lässt sich später kaum rückgängig machen. Fünf Fragen kläre ich mit Selbstständigen deshalb immer zuerst. Zu jeder Frage lesen Sie, worauf es ankommt: in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Frage 1 von 5

Steht Ihr Kassenbeitrag schon fest?

Als Selbstständiger zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse nach Ihren gesamten Einnahmen, höchstens bis zur . Darunter ist der Bescheid vorläufig und wird nach dem Steuerbescheid angepasst, auch rückwirkend. Rechnen Sie deshalb auch mit dem Höchstbeitrag.

Zu den gesamten Einnahmen zählen zum Beispiel auch Mieteinnahmen. Wird Ihr Beitrag schon nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, also als Höchstbeitrag, gilt die Vorläufigkeit nicht.

Frage 2 von 5

Wie entwickelt sich Ihr Beitrag im Alter?

In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, auch nicht, wenn es sinkt. Dank steigt er nicht, weil Sie älter werden; Beitragsanpassungen bleiben möglich. Ein Zusatzbaustein zur senkt ihn ab einem gewählten Alter. Gesetzlich zahlen Sie auch im Alter nach Ihren Einnahmen.

Die Beitragsentlastung gibt es nicht automatisch. Sie wird als eigener Baustein zusätzlich vereinbart und bezahlt, laufend oder als Einmalzahlung.

In der gesetzlichen Kasse hängt im Alter von Ihrem ab, was zählt. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie auf Rente, vergleichbare Einnahmen und Arbeitseinkommen. Als freiwillig Versicherter zahlen Sie weiter nach Ihren gesamten Einnahmen.

Frage 3 von 5

Wer ist mitversichert?

In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und Ehepartner mit geringem Einkommen oft beitragsfrei familienversichert; für Ehepartner gilt ab 2028 ein Zuschlag, mit Ausnahmen. Verdienen Sie privat versichert mehr als Ihr Ehepartner, kann das für Ihre Kinder entfallen. Privat zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.

Eine Ausnahme vom Zuschlag gilt zum Beispiel, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt. In der PKV kann ein Vertrag mehrere Personen umfassen. Der Beitrag wird aber für jede versicherte Person einzeln berechnet.

Frage 4 von 5

Wie gesund sind Sie heute?

Die private Krankenversicherung fragt im Antrag nach Ihrer Gesundheit. Davon hängen Annahme und Beitrag ab, im Einzelfall auch . Vollständige und richtige Angaben sind Pflicht. Die gesetzliche Kasse fragt nicht danach.

Die Pflicht zu vollständigen und richtigen Angaben gilt bis zur Abgabe Ihrer . Stellt der Versicherer danach, aber vor der Annahme, weitere Fragen, gilt sie auch dafür.

Frage 5 von 5

Wollen Sie später zurück?

Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist für Selbstständige nur in engen Ausnahmen möglich, ab 55 praktisch ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb auf Dauer passen.

Zurück geht es in der Regel erst, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Das ist etwa der Fall bei einer Anstellung als Hauptberuf, deren Jahresentgelt unter der liegt.

Im Überblick

Beide Seiten im Überblick

Vergleich: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV)
ThemaGesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
Beitragnach Ihren gesamten Einnahmen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze; darunter vorläufighängt von Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss und vom Tarif ab, nicht vom Einkommen, auch nicht, wenn es sinkt
Im Alterweiter nach Ihren Einnahmen; welche zählen, hängt vom Versichertenstatus absteigt nicht, weil Sie älter werden; Beitragsanpassungen bleiben möglich
FamilieKinder und Ehepartner mit geringem Einkommen oft beitragsfrei; für Ehepartner ab 2028 ein Zuschlag, mit Ausnahmenjede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag
Gesundheitfragt nicht danachfragt im Antrag; davon hängen Annahme und Beitrag ab, im Einzelfall auch Leistungsausschlüsse
VerdienstausfallKrankengeld für hauptberuflich Selbstständige nur auf Wahl (Wahlerklärung oder Wahltarif)Krankentagegeld ist ein eigener Tarif, zusätzlich vereinbart, mit eigenem Beitrag
RückwegZurück in die gesetzliche Kasse geht es für Selbstständige nur in engen Ausnahmen, ab 55 praktisch ausgeschlossen.
Zum Durchblättern

Die fünf Fragen zum Durchblättern

Die fünf Fragen als Dokument, eine Seite je Frage.

  1. Dokumentseite 1 von 6: PKV oder gesetzlich? Fünf Fragen vor der Entscheidung, für Selbstständige

    Seite 1 von 6 · Titel

  2. Dokumentseite 2 von 6: Steht Ihr Kassenbeitrag schon fest?

    Seite 2 von 6 · Kassenbeitrag

  3. Dokumentseite 3 von 6: Wie entwickelt sich Ihr Beitrag im Alter?

    Seite 3 von 6 · Beitrag im Alter

  4. Dokumentseite 4 von 6: Wer ist mitversichert?

    Seite 4 von 6 · Familie

  5. Dokumentseite 5 von 6: Wie gesund sind Sie heute?

    Seite 5 von 6 · Gesundheit

  6. Dokumentseite 6 von 6: Wollen Sie später zurück?

    Seite 6 von 6 · Rückweg

Ihr nächster Schritt

So gehe ich mit Ihnen vor

Wir vergleichen Ihren Kassenbeitrag, auch den Höchstbeitrag, mit dem Tarif PREMIUM der Continentale und schauen auf beiden Seiten auf die Beiträge im Alter. Für Selbstständige gehört das Krankentagegeld gleich mit dazu, gesetzlich das Krankengeld.

In der gesetzlichen Kasse haben hauptberuflich Selbstständige nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es ausdrücklich wählen: mit einer oder einem der Kasse. Privat versichern Sie das Krankentagegeld als eigenen Tarif mit.

Bleibt die gesetzliche Kasse für Sie die bessere Wahl, ist auch das ein gutes Ergebnis des Vergleichs. Zur Einordnung: Ich vermittle ausschließlich Versicherungen der Continentale und erhalte für eine Vermittlung eine Provision vom Versicherer, die bereits im Beitrag enthalten ist.

Digital, per Nachricht oder Video. Wie die Zusammenarbeit abläuft, steht unter So arbeite ich.

Welche Frage ist für Sie noch offen? Schreiben Sie mir, am liebsten per WhatsApp.

In Ihrer ersten Nachricht müssen Sie nichts zu Ihrer Gesundheit schreiben. Eine Frage genügt.

Erstinformation nach § 15 VersVermV

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick für hauptberuflich Selbstständige und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

André Creutz, Versicherungsexperte

André Creutz

Versicherungsexperte seit 2007 und Inhaber der Continentale-Geschäftsstelle Creutz

Seit 2019 voll digital

Seit 2019 berate ich vollständig digital. Ich helfe Ihnen, Krankenversicherung und Vorsorge ehrlich einzuordnen, ohne Vertriebssprech, mit klarer Logik.

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Zuletzt geprüft am 08.10.2026 von André Creutz, Versicherungsexperte.