Als Selbstständiger zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse einen vorläufigen Beitrag, solange er unter dem Höchstbeitrag liegt. Endgültig wird er erst mit dem Steuerbescheid festgesetzt, auch rückwirkend.
Die Entscheidung lässt sich später kaum rückgängig machen. Fünf Fragen kläre ich mit Selbstständigen deshalb immer zuerst. Zu jeder Frage lesen Sie, worauf es ankommt: in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Steht Ihr Kassenbeitrag schon fest?
Als Selbstständiger zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse nach Ihren gesamten Einnahmen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Darunter ist der Bescheid vorläufig und wird nach dem Steuerbescheid angepasst, auch rückwirkend. Rechnen Sie deshalb auch mit dem Höchstbeitrag.
Zu den gesamten Einnahmen zählen zum Beispiel auch Mieteinnahmen. Wird Ihr Beitrag schon nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, also als Höchstbeitrag, gilt die Vorläufigkeit nicht.
Wie entwickelt sich Ihr Beitrag im Alter?
In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, auch nicht, wenn es sinkt. Dank Alterungsrückstellungen steigt er nicht, weil Sie älter werden; Beitragsanpassungen bleiben möglich. Ein Zusatzbaustein zur Beitragsentlastung senkt ihn ab einem gewählten Alter. Gesetzlich zahlen Sie auch im Alter nach Ihren Einnahmen.
Die Beitragsentlastung gibt es nicht automatisch. Sie wird als eigener Baustein zusätzlich vereinbart und bezahlt, laufend oder als Einmalzahlung.
In der gesetzlichen Kasse hängt im Alter von Ihrem Status ab, was zählt. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie auf Rente, vergleichbare Einnahmen und Arbeitseinkommen. Als freiwillig Versicherter zahlen Sie weiter nach Ihren gesamten Einnahmen.
Wer ist mitversichert?
In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und Ehepartner mit geringem Einkommen oft beitragsfrei familienversichert; für Ehepartner gilt ab 2028 ein Zuschlag, mit Ausnahmen. Verdienen Sie privat versichert mehr als Ihr Ehepartner, kann das für Ihre Kinder entfallen. Privat zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.
Eine Ausnahme vom Zuschlag gilt zum Beispiel, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt. In der PKV kann ein Vertrag mehrere Personen umfassen. Der Beitrag wird aber für jede versicherte Person einzeln berechnet.
Wie gesund sind Sie heute?
Die private Krankenversicherung fragt im Antrag nach Ihrer Gesundheit. Davon hängen Annahme und Beitrag ab, im Einzelfall auch Leistungsausschlüsse. Vollständige und richtige Angaben sind Pflicht. Die gesetzliche Kasse fragt nicht danach.
Die Pflicht zu vollständigen und richtigen Angaben gilt bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Stellt der Versicherer danach, aber vor der Annahme, weitere Fragen, gilt sie auch dafür.
Wollen Sie später zurück?
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist für Selbstständige nur in engen Ausnahmen möglich, ab 55 praktisch ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb auf Dauer passen.
Zurück geht es in der Regel erst, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Das ist etwa der Fall bei einer Anstellung als Hauptberuf, deren Jahresentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Beide Seiten im Überblick
| Thema | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
|---|---|---|
| Beitrag | nach Ihren gesamten Einnahmen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze; darunter vorläufig | hängt von Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss und vom Tarif ab, nicht vom Einkommen, auch nicht, wenn es sinkt |
| Im Alter | weiter nach Ihren Einnahmen; welche zählen, hängt vom Versichertenstatus ab | steigt nicht, weil Sie älter werden; Beitragsanpassungen bleiben möglich |
| Familie | Kinder und Ehepartner mit geringem Einkommen oft beitragsfrei; für Ehepartner ab 2028 ein Zuschlag, mit Ausnahmen | jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag |
| Gesundheit | fragt nicht danach | fragt im Antrag; davon hängen Annahme und Beitrag ab, im Einzelfall auch Leistungsausschlüsse |
| Verdienstausfall | Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige nur auf Wahl (Wahlerklärung oder Wahltarif) | Krankentagegeld ist ein eigener Tarif, zusätzlich vereinbart, mit eigenem Beitrag |
| Rückweg | Zurück in die gesetzliche Kasse geht es für Selbstständige nur in engen Ausnahmen, ab 55 praktisch ausgeschlossen. | |
Die fünf Fragen zum Durchblättern
Die fünf Fragen als Dokument, eine Seite je Frage.
So gehe ich mit Ihnen vor
Wir vergleichen Ihren Kassenbeitrag, auch den Höchstbeitrag, mit dem Tarif PREMIUM der Continentale und schauen auf beiden Seiten auf die Beiträge im Alter. Für Selbstständige gehört das Krankentagegeld gleich mit dazu, gesetzlich das Krankengeld.
In der gesetzlichen Kasse haben hauptberuflich Selbstständige nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es ausdrücklich wählen: mit einer Wahlerklärung oder einem Wahltarif der Kasse. Privat versichern Sie das Krankentagegeld als eigenen Tarif mit.
Bleibt die gesetzliche Kasse für Sie die bessere Wahl, ist auch das ein gutes Ergebnis des Vergleichs. Zur Einordnung: Ich vermittle ausschließlich Versicherungen der Continentale und erhalte für eine Vermittlung eine Provision vom Versicherer, die bereits im Beitrag enthalten ist.
Digital, per Nachricht oder Video. Wie die Zusammenarbeit abläuft, steht unter So arbeite ich.
Welche Frage ist für Sie noch offen? Schreiben Sie mir, am liebsten per WhatsApp.
In Ihrer ersten Nachricht müssen Sie nichts zu Ihrer Gesundheit schreiben. Eine Frage genügt.
Erstinformation nach § 15 VersVermVDieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick für hauptberuflich Selbstständige und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.












