Station 1 — Prüfen
Wechselst du zu CEZE, kann die Continentale deine Vorversicherung anrechnen, wenn du bei deinem bisherigen Versicherer mindestens drei volle Kalenderjahre ununterbrochen mit mindestens 80 % Erstattung für Zahnersatz (inklusive GKV) privat zahnzusatzversichert warst.
Drei Bedingungen, alle müssen erfüllt sein:
- Mindestens drei volle Kalenderjahre — ununterbrochen.
- Mindestens 80 % Erstattung für privatzahnärztlichen Zahnersatz — zusammen mit einer eventuellen GKV-Vorleistung, nicht dein Alttarif allein.
- Bei einem anderen Versicherer — ein interner Wechsel innerhalb der Continentale (z. B. CEZP auf CEZE) läuft anders.
Die verkürzte Erstattungsstaffel gilt dann für die ersten zwei Kalenderjahre (1.500 € im ersten, bis zu 3.000 € in den ersten beiden Kalenderjahren) — diese Grenze gehört zur Zahnstaffel (gezählt wird nach Kalenderjahren, nicht nach Vertragsjahren).
Nachweis per Policenkopie — die Continentale prüft die Anrechnung.
Allgemeine Info, keine Auskunft zu deinem Vertrag — dein aktueller Versicherer sagt dir das verbindlich.
Kein Problem, weil …
Rückstellungen bleiben beim Altvertrag — das weißt du vorher
Was du in deinem alten Vertrag an Alterungsrückstellung aufgebaut hast, bleibt dort — das lässt sich nicht übertragen. Erfüllst du die drei Bedingungen, kann die Continentale deine Vorversicherungszeit trotzdem anrechnen.
Drei Unterlagen, kein Papierkrieg
Für den Wechsel brauchst du im Kern: deine Policenkopie, deine Antragsangaben und — falls gefordert — ein zahnärztliches Zeugnis. Mehr ist in der Regel nicht nötig.



