Mit der Anwartschaft YK2 stellst du den Umstellungsantrag binnen sechs Monaten, nachdem erstmals ein vertraglicher Anlass vorliegt. Eine GKV-Pflicht muss vorher geklärt sein.
Anlässe:
- Job mit Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze
- Selbstständigkeit
- Beihilfeanspruch (etwa als Beamter)
- Vollzeitstudium an einer Hochschule
- Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. Studienkurs an einer Bundeswehrfachschule
Versicherungspflichtgrenze: Erst oberhalb dieser Grenze kann Versicherungsfreiheit als Angestellter eintreten. Ob und ab wann das bei dir gilt, muss geprüft werden.
Übergangsgebührnisse allein sind kein Anlass.
Beim Studium läuft zusätzlich eine eigene Frist: Besteht eine studentische GKV-Pflicht, beantragst du eine Befreiung binnen drei Monaten nach deren Beginn. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Fundstelle: § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V · Stand 09.10.2026
Fundstelle: AVB YK2 III 1.2 a bis c · Stand 01.10.2025