Was wird im Todesfall gezahlt?

- Vor Ablauf von 36 beitragspflichtigen Monaten
- Grundsätzlich die gezahlten Beiträge
- Danach
- Grundsätzlich die vereinbarte Summe
Bei bedingungsgemäßem Unfalltod gilt die volle Summe bereits vorher.
Voraussetzungen und Unfallregel

